Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet nicht der Rechnungsaussteller, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.
Mit xRechnungs.de können Sie das entsprechende Steuerregime auswählen. Das System berechnet keine Umsatzsteuer und fügt den erforderlichen Hinweis automatisch in das Rechnungsdokument ein.
Neue Rechnung öffnen
Öffnen Sie in der Navigation „Neue Rechnung“. Wählen Sie einen gespeicherten Kunden aus oder geben Sie die Daten eines einmaligen Empfängers ein.
Reverse Charge auswählen
Öffnen Sie im Rechnungsformular das Auswahlfeld „Steuerregime“ und wählen Sie „Reverse Charge“.
Nach der Auswahl wird auf der Rechnung keine Umsatzsteuer berechnet oder separat ausgewiesen.
Im erzeugten PDF- oder XML-Dokument fügt das System automatisch den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ ein.

Kunden- und Steuerdaten prüfen
Prüfen Sie den Namen, die vollständige Anschrift und das Land des Rechnungsempfängers. Ergänzen Sie die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn diese für den konkreten Umsatz erforderlich ist.
Rechnungsdaten und Positionen ergänzen
Ergänzen Sie Rechnungsdatum, Fälligkeitsdatum, Liefer- oder Leistungsnachweis, Zahlungsbedingungen und die gewünschten Rechnungspositionen.
Prüfen Sie bei den Positionen insbesondere Bezeichnung, Menge, Einheit und Nettopreis. Die Rechnungsbeträge werden ohne Umsatzsteuer berechnet.
Rechnung erstellen und validieren
- Speichern Sie die Rechnung zunächst als Entwurf.
- Prüfen Sie den Empfänger, die Positionen und das Steuerregime „Reverse Charge“.
- Klicken Sie auf „Rechnung erstellen“, um das PDF- oder XML-Dokument zu erzeugen.
- Klicken Sie anschließend auf „Validieren“.
Rechnung versenden
Nach erfolgreicher Validierung können Sie die Rechnung direkt aus xRechnungs.de per E-Mail versenden oder herunterladen und über Ihr eigenes E-Mail-Programm übermitteln.
Wichtig zu wissen
- Wählen Sie Reverse Charge nur, wenn die Steuerschuld tatsächlich auf den Leistungsempfänger übergeht.
- Auf der Rechnung wird keine Umsatzsteuer berechnet oder separat ausgewiesen.
- Der Hinweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird automatisch eingefügt.
- Reverse Charge kann je nach Leistung, Empfänger und Land unterschiedlichen Voraussetzungen unterliegen.
- Bei Unsicherheit über die steuerliche Behandlung wenden Sie sich an Ihre Steuerberatung.