Eine Ausfuhrlieferung liegt grundsätzlich vor, wenn Waren aus Deutschland in ein Land außerhalb der Europäischen Union geliefert werden und die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind.
Wenn Sie dieses Steuerregime in xRechnungs.de auswählen, wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet. Der erforderliche Hinweis wird automatisch in das Rechnungsdokument eingefügt.
Neue Rechnung öffnen
Öffnen Sie in der Navigation „Neue Rechnung“. Wählen Sie einen gespeicherten Kunden aus oder geben Sie die Daten eines einmaligen Empfängers ein.
Steuerregime auswählen
Öffnen Sie im Rechnungsformular das Auswahlfeld „Steuerregime“ und wählen Sie „Ausfuhrlieferung in ein Drittland“.
Nach der Auswahl setzt das System den Umsatzsteuersatz automatisch auf 0 %. Im erzeugten PDF- oder XML-Dokument wird außerdem der passende Hinweis zur steuerfreien Ausfuhrlieferung ergänzt.

Empfängerdaten prüfen
Prüfen Sie den Namen, die vollständige Anschrift und das Land des Rechnungsempfängers. Das Zielland muss außerhalb der Europäischen Union liegen.
Rechnungsdaten und Positionen ergänzen
Ergänzen Sie Rechnungsdatum, Lieferdatum, Fälligkeitsdatum, Zahlungsbedingungen und die gelieferten Waren.
Prüfen Sie bei jeder Position insbesondere Bezeichnung, Menge, Einheit und Nettopreis. Die Rechnungsbeträge werden automatisch ohne deutsche Umsatzsteuer berechnet.
Rechnung erstellen und validieren
- Speichern Sie die Rechnung zunächst als Entwurf.
- Prüfen Sie den Rechnungsempfänger, das Zielland, die Positionen und das ausgewählte Steuerregime.
- Klicken Sie auf „Rechnung erstellen“, um das PDF- oder XML-Dokument zu erzeugen.
- Klicken Sie anschließend auf „Validieren“.
Rechnung versenden
Nach erfolgreicher Validierung können Sie die Rechnung direkt aus xRechnungs.de per E-Mail versenden oder herunterladen und über Ihr eigenes E-Mail-Programm übermitteln.
Ausfuhrnachweis aufbewahren
Bewahren Sie die erforderlichen Zoll-, Beförderungs- oder Versandnachweise auf. Mit diesen Unterlagen muss nachgewiesen werden können, dass die Waren tatsächlich in das Drittlandsgebiet ausgeführt wurden.
Wichtig zu wissen
- Dieses Steuerregime ist für die Ausfuhr von Waren in Länder außerhalb der Europäischen Union vorgesehen.
- Auf der Rechnung wird keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Der Hinweis zur steuerfreien Ausfuhrlieferung wird automatisch eingefügt.
- Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die Ausfuhr der Waren ordnungsgemäß nachgewiesen werden kann.
- Für Dienstleistungen an Kunden in einem Drittland kann stattdessen das Steuerregime „Nicht steuerbare Leistung“ erforderlich sein.
- Bei Unsicherheit über die steuerliche Behandlung wenden Sie sich an Ihre Steuerberatung.