Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können für bestimmte Umsätze die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden.
Wenn Sie dieses Steuerregime in xRechnungs.de auswählen, wird der Umsatzsteuersatz automatisch auf 7,8 % gesetzt. Außerdem fügt das System den entsprechenden Hinweis in das Rechnungsdokument ein.
Neue Rechnung öffnen
Öffnen Sie in der Navigation „Neue Rechnung“. Wählen Sie einen gespeicherten Kunden aus oder geben Sie die Daten eines einmaligen Empfängers ein.
Steuerregime nach § 24 UStG auswählen
Öffnen Sie im Rechnungsformular das Auswahlfeld „Steuerregime“ und wählen Sie „Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG“.
Nach der Auswahl setzt das System den Umsatzsteuersatz automatisch auf 7,8 %. Sie müssen den Steuersatz nicht für jede Rechnungsposition einzeln auswählen.
Im erzeugten PDF- oder XML-Dokument wird automatisch der passende Hinweis zur Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG ergänzt.

Rechnungsdaten und Positionen ergänzen
Ergänzen Sie Rechnungsdatum, Fälligkeitsdatum, Liefer- oder Leistungsnachweis, Zahlungsbedingungen und die gewünschten Rechnungspositionen.
Prüfen Sie bei jeder Position insbesondere Bezeichnung, Menge, Einheit und Nettopreis. Die Umsatzsteuer und der Gesamtbetrag werden automatisch berechnet.
Rechnung erstellen und validieren
- Speichern Sie die Rechnung zunächst als Entwurf.
- Prüfen Sie den Empfänger, die Positionen und das ausgewählte Steuerregime.
- Klicken Sie auf „Rechnung erstellen“, um das PDF- oder XML-Dokument zu erzeugen.
- Klicken Sie anschließend auf „Validieren“.
Rechnung versenden
Nach erfolgreicher Validierung können Sie die Rechnung direkt aus xRechnungs.de per E-Mail versenden oder herunterladen und über Ihr eigenes E-Mail-Programm übermitteln.
Wichtig zu wissen
- Wählen Sie dieses Steuerregime nur, wenn Ihr Betrieb die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden darf.
- Für dieses Steuerregime verwendet xRechnungs.de automatisch einen Umsatzsteuersatz von 7,8 %.
- Der entsprechende Hinweis wird automatisch in das Rechnungsdokument eingefügt.
- Nicht alle land- und forstwirtschaftlichen Umsätze werden mit 7,8 % besteuert. Prüfen Sie deshalb, ob dieser Durchschnittssatz für den konkreten Umsatz gilt.
- Bei Unsicherheit über die steuerliche Behandlung wenden Sie sich an Ihre Steuerberatung.