Wenn Ihr Unternehmen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, können Sie in xRechnungs.de Rechnungen ohne Ausweis der Umsatzsteuer erstellen.
Das System berücksichtigt das ausgewählte Steuerregime automatisch und fügt den erforderlichen Hinweis auf die Steuerbefreiung in das Rechnungsdokument ein.
Neue Rechnung öffnen
Öffnen Sie in der Navigation „Neue Rechnung“ und wählen Sie einen gespeicherten Kunden aus oder geben Sie die Daten eines einmaligen Empfängers ein.
Kleinunternehmerregelung auswählen
Öffnen Sie im Rechnungsformular das Auswahlfeld „Steuerregime“ und wählen Sie „Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)“.
Nach der Auswahl wird für die Rechnung keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.
Im erzeugten PDF- beziehungsweise XML-Dokument fügt das System automatisch den entsprechenden Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG ein.

Rechnungsdaten und Positionen ergänzen
Ergänzen Sie Rechnungsdatum, Fälligkeitsdatum, Liefer- oder Leistungsnachweis, Zahlungsbedingungen und die Rechnungspositionen.
Prüfen Sie bei jeder Position insbesondere die Bezeichnung, Menge, Einheit und den Nettopreis. Die Rechnungsbeträge werden automatisch ohne Umsatzsteuer berechnet.
Rechnung erstellen und validieren
- Speichern Sie die Rechnung zunächst als Entwurf.
- Prüfen Sie den Empfänger, die Positionen und das ausgewählte Steuerregime.
- Klicken Sie auf „Rechnung erstellen“, um das PDF- oder XML-Dokument zu erzeugen.
- Klicken Sie anschließend auf „Validieren“.
Rechnung versenden
Nach erfolgreicher Validierung können Sie die Rechnung direkt aus xRechnungs.de per E-Mail versenden oder herunterladen und über Ihr eigenes E-Mail-Programm übermitteln.
Wichtig zu wissen
- Wählen Sie dieses Steuerregime nur, wenn Ihr Unternehmen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet.
- Auf der Rechnung wird keine Umsatzsteuer berechnet oder separat ausgewiesen.
- Der erforderliche Hinweis auf die Steuerbefreiung wird automatisch in das Rechnungsdokument eingefügt.
- Bei Unsicherheit über das anzuwendende Steuerregime wenden Sie sich an Ihre Steuerberatung.