Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt grundsätzlich vor, wenn Waren von Deutschland an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat geliefert werden und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind.
Wenn Sie dieses Steuerregime in xRechnungs.de auswählen, wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet. Der erforderliche Hinweis wird automatisch in das Rechnungsdokument eingefügt.
Neue Rechnung öffnen
Öffnen Sie in der Navigation „Neue Rechnung“. Wählen Sie einen gespeicherten Kunden aus oder geben Sie die Daten eines einmaligen Empfängers ein.
Steuerregime auswählen
Öffnen Sie im Rechnungsformular das Auswahlfeld „Steuerregime“ und wählen Sie „Innergemeinschaftliche Lieferung“.
Nach der Auswahl setzt das System den Umsatzsteuersatz automatisch auf 0 %. Im erzeugten PDF- oder XML-Dokument wird außerdem der passende Hinweis zur steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung ergänzt.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummern prüfen
Prüfen Sie, ob die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihres Unternehmens und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden vollständig und korrekt hinterlegt sind.
Kontrollieren Sie außerdem den Namen, die Anschrift und das Land des Rechnungsempfängers.
Rechnungsdaten und Positionen ergänzen
Ergänzen Sie Rechnungsdatum, Liefer- oder Leistungsdatum, Fälligkeitsdatum, Zahlungsbedingungen und die gelieferten Waren.
Prüfen Sie bei jeder Position insbesondere Bezeichnung, Menge, Einheit und Nettopreis. Die Rechnungsbeträge werden automatisch ohne deutsche Umsatzsteuer berechnet.
Rechnung erstellen und validieren
- Speichern Sie die Rechnung zunächst als Entwurf.
- Prüfen Sie die Kundendaten, beide Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und das ausgewählte Steuerregime.
- Klicken Sie auf „Rechnung erstellen“, um das PDF- oder XML-Dokument zu erzeugen.
- Klicken Sie anschließend auf „Validieren“.
Rechnung versenden
Nach erfolgreicher Validierung können Sie die Rechnung direkt aus xRechnungs.de per E-Mail versenden oder herunterladen und über Ihr eigenes E-Mail-Programm übermitteln.
Wichtig zu wissen
- Dieses Steuerregime ist für innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren vorgesehen.
- Für Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten kann stattdessen das Reverse-Charge-Verfahren gelten.
- Auf der Rechnung wird keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Der Hinweis zur steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung wird automatisch eingefügt.
- Bewahren Sie die erforderlichen Nachweise über die Beförderung oder Versendung der Waren in einen anderen EU-Mitgliedstaat auf.
- Bei Unsicherheit über die Voraussetzungen wenden Sie sich an Ihre Steuerberatung.