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HOAI Leistungsphasen 1–9: Übersicht, Prozente & Abrechnung

HOAI Leistungsphasen 1–9 einfach erklärt: Übersicht aller Phasen, Prozente je Leistungsphase & Tipps zur Abrechnung mit E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD).

Die HOAI Leistungsphasen strukturieren jedes Planungsprojekt von der ersten Idee bis zur fertigen Übergabe. Sie legen fest, welche Leistungen ein Architekt oder Ingenieur in welcher Reihenfolge erbringt – und welcher Anteil des Honorars auf jede Phase entfällt. Wer die Leistungsphasen der HOAI kennt, kalkuliert sauberer, rechnet transparenter ab und vermeidet Streit über den Projektfortschritt. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen klaren Überblick über die Leistungsphasen 1 bis 9 und die üblichen Prozente.

Was sind die Leistungsphasen der HOAI?

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) teilt Planungsleistungen in neun aufeinanderfolgende Leistungsphasen ein. Jede Leistungsphase nach HOAI beschreibt genau abgegrenzte Aufgaben – von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Diese Gliederung sorgt dafür, dass Auftraggeber und Planer ein gemeinsames Verständnis davon haben, welche Leistung wann fällig ist und wie sie honoriert wird.

Wichtig zu wissen: Seit der HOAI-Reform 2021 sind die Honorarsätze nicht mehr verbindlich, sondern gelten als Orientierungswerte. Die Aufteilung des Honorars auf die einzelnen Leistungsphasen bleibt jedoch das zentrale Werkzeug, um Projekte abschnittsweise zu kalkulieren und abzurechnen.

HOAI Leistungsphasen 1–9 im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt die neun Leistungsphasen nach HOAI mit den üblichen Prozentwerten für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI). Bei anderen Leistungsbildern wie Freianlagen oder Ingenieurbauwerken können die Prozente abweichen.

  1. Grundlagenermittlung – ca. 2 %: Klärung der Aufgabenstellung, Beratung zum Leistungsbedarf und erste Abstimmung mit dem Bauherrn.
  2. Vorplanung – ca. 7 %: Erarbeitung des Planungskonzepts, erste Skizzen, Klärung wesentlicher Zusammenhänge und Kostenschätzung.
  3. Entwurfsplanung – ca. 15 %: Ausarbeitung des endgültigen Entwurfs mit allen Details und Kostenberechnung.
  4. Genehmigungsplanung – ca. 3 %: Erstellung der Unterlagen für die Bauantragstellung und Einreichung bei der Behörde.
  5. Ausführungsplanung – ca. 25 %: Detaillierte, ausführungsreife Planung als Grundlage für die Umsetzung auf der Baustelle.
  6. Vorbereitung der Vergabe – ca. 10 %: Ermittlung der Mengen und Erstellung der Leistungsverzeichnisse.
  7. Mitwirkung bei der Vergabe – ca. 4 %: Einholen und Prüfen von Angeboten sowie Mitwirkung bei der Auftragsvergabe.
  8. Objektüberwachung (Bauüberwachung) – ca. 32 %: Überwachung der Bauausführung, Kontrolle von Terminen, Kosten und Qualität.
  9. Objektbetreuung – ca. 2 %: Begehung nach Fertigstellung, Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistung.

In Summe ergeben die neun Phasen 100 % des Honorars. Die größten Anteile entfallen dabei erfahrungsgemäß auf die Ausführungsplanung (LP 5) und die Objektüberwachung (LP 8) – also auf die planungs- und bauintensivsten Abschnitte.

Warum die Prozente der HOAI-Leistungsphasen wichtig sind

Die Prozente je Leistungsphase sind nicht nur Theorie – sie sind die Grundlage Ihrer Abrechnung. Weil Planungsprojekte oft über Monate oder Jahre laufen, rechnen Architekten und Ingenieure selten alles am Ende ab. Stattdessen stellen sie das Honorar phasenweise in Rechnung, sobald eine Leistungsphase abgeschlossen ist. Die HOAI-Prozente geben dabei vor, welcher Betrag auf welche Phase entfällt.

Ein Beispiel: Ist die Entwurfsplanung (LP 3) abgeschlossen, können Sie den entsprechenden Anteil des Gesamthonorars fakturieren. So sichern Sie Ihren Zahlungsfluss und der Auftraggeber zahlt passend zum tatsächlichen Projektfortschritt.

Leistungsphasen nach HOAI korrekt abrechnen

Die phasenweise Abrechnung erfolgt in der Regel über Abschlags- oder Teilrechnungen. Nach Abschluss einer Leistungsphase stellen Sie den vereinbarten Anteil in Rechnung und verrechnen am Ende alle bereits gezahlten Beträge in einer Schlussrechnung. Wichtig ist, dass jede Rechnung klar erkennen lässt, welche Leistungsphasen abgerechnet werden.

Wie Sie Teilbeträge während eines laufenden Projekts korrekt fakturieren, lesen Sie auf unseren Seiten zur Abschlagsrechnung und zur Teilrechnung. Den finalen Beleg mit Verrechnung aller Abschläge erstellen Sie über die Schlussrechnung.

E-Rechnung für Architekten und Ingenieure

Planer arbeiten häufig für Kommunen, Behörden, Bauträger und andere Unternehmen – also genau für die Auftraggeber, bei denen die elektronische Rechnung zunehmend zur Pflicht wird. Ihre HOAI-Honorarrechnungen sollten daher als strukturierte E-Rechnung im Format XRechnung oder als hybride ZUGFeRD-Datei erstellt werden können.

Mit XRechnungs.de erstellen Sie phasenweise Honorarrechnungen, weisen die einzelnen Leistungsphasen sauber aus und exportieren sie auf Wunsch direkt als XRechnung oder ZUGFeRD. Was die E-Rechnungspflicht konkret für Sie bedeutet, lesen Sie auf unserer Seite zur E-Rechnungs-Pflicht in Deutschland.

Häufige Fragen zu den HOAI Leistungsphasen

Wie viele Leistungsphasen hat die HOAI?

Die HOAI kennt neun Leistungsphasen, die von der Grundlagenermittlung (LP 1) bis zur Objektbetreuung (LP 9) reichen. Jede Phase umfasst klar definierte Grundleistungen und einen bestimmten Honoraranteil.

Welche Leistungsphase hat den höchsten Prozentanteil?

Beim Leistungsbild Gebäude entfällt der höchste Anteil in der Regel auf die Objektüberwachung (LP 8) mit rund 32 %, gefolgt von der Ausführungsplanung (LP 5) mit etwa 25 %. Diese beiden Phasen sind besonders arbeits- und zeitintensiv.

Sind die HOAI-Prozente verbindlich?

Die genannten Prozente sind Orientierungswerte für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume. Seit der HOAI-Reform 2021 sind die Honorarsätze nicht mehr zwingend bindend, sodass die konkrete Aufteilung individuell vereinbart werden kann. Bei anderen Leistungsbildern gelten teils abweichende Werte.

Muss ich alle Leistungsphasen erbringen?

Nein. Auftraggeber beauftragen häufig nur einzelne Leistungsphasen, etwa die Phasen 1 bis 4 für die Genehmigungsplanung. Abgerechnet werden dann nur die tatsächlich beauftragten Phasen mit ihren jeweiligen Prozentanteilen.

Kann ich HOAI-Honorare als E-Rechnung stellen?

Ja. Ihre Honorarrechnungen lassen sich als XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie für öffentliche Auftraggeber oder Unternehmen tätig sind, die elektronische Rechnungen verlangen.

Fazit: Mit den HOAI-Leistungsphasen strukturiert abrechnen

Die HOAI Leistungsphasen 1 bis 9 geben Planungsprojekten Struktur und bilden die Grundlage für eine faire, transparente Abrechnung. Wer die Phasen und ihre Prozente kennt, kann Honorare projektbegleitend fakturieren und den eigenen Zahlungsfluss sichern. Mit XRechnungs.de erstellen Sie phasengerechte Abschlags- und Schlussrechnungen – auf Wunsch direkt als XRechnung oder ZUGFeRD und GoBD-konform archiviert. Beachten Sie dabei, dass dieser Beitrag allgemeine Informationen liefert und keine Rechts- oder Honorarberatung ersetzt.