Rechnung nach VOB: Zahlungsziel, Fristen & prüfbare Rechnung
Rechnung nach VOB schreiben: Pflichtangaben, prüfbare Rechnung, Zahlungsziel & Fristen nach VOB/B. Mit Beispiel & E-Rechnung einfach erstellen.
Wer als Bauunternehmen oder Handwerker nach VOB abrechnet, muss deutlich mehr beachten als bei einer klassischen Rechnung nach BGB. Eine Rechnung nach VOB hat eigene Spielregeln: Sie muss prüfbar aufgebaut sein, klaren Bezug zum Leistungsverzeichnis nehmen und bestimmten Fristen folgen. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, worauf es bei der Rechnungsstellung nach VOB ankommt – und wie Sie typische Fehler vermeiden.
Was bedeutet eine Rechnung nach VOB?
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist kein Gesetz, sondern ein Regelwerk, das gilt, wenn beide Vertragsparteien die VOB/B ausdrücklich vereinbart haben. Für die Abrechnung ist vor allem die VOB/B relevant. Sie regelt, wie und wann eine Rechnung nach VOB gestellt wird, welche Anforderungen an die Prüfbarkeit gelten und innerhalb welcher Frist der Auftraggeber zahlen muss.
Der entscheidende Unterschied zu einem reinen BGB-Vertrag: Bei einer VOB-Rechnung beginnt die Zahlungsfrist erst mit dem Zugang einer prüfbaren Rechnung. Ist die Rechnung nicht prüfbar, gerät der Auftraggeber nicht automatisch in Verzug – ein Punkt, der in der Praxis oft zu Streit führt.
Wann darf ich eine VOB-Rechnung stellen?
Nach VOB/B können Sie grundsätzlich zwei Arten der Abrechnung nutzen, je nach Projektstand:
- Abschlagsrechnung: für bereits erbrachte, nachgewiesene Teilleistungen während der laufenden Bauphase
- Schlussrechnung: nach vollständiger Fertigstellung und Abnahme der Leistung, unter Verrechnung aller Abschlagszahlungen
Wie Sie Teilbeträge während der Bauzeit korrekt abrechnen, lesen Sie ausführlich auf unserer Seite zur Abschlagsrechnung im Handwerk. Für den finalen Beleg mit Verrechnung der Abschläge hilft Ihnen die Anleitung zur Schlussrechnung.
Prüfbare Rechnung: Pflichtangaben bei der Rechnungsstellung nach VOB
Damit eine Rechnung nach VOB als prüfbar gilt, muss der Auftraggeber die abgerechneten Leistungen nachvollziehen und den geforderten Betrag kontrollieren können. In der Praxis bedeutet das: Die Rechnung folgt der Struktur des Vertrags und des Leistungsverzeichnisses. Zu einer prüfbaren VOB-Rechnung gehören in der Regel:
- Übersichtliche Gliederung nach Positionen des Leistungsverzeichnisses
- Nachvollziehbare Mengenermittlung bzw. Aufmaß als Grundlage der Abrechnung
- Einzelpreise, Mengen und die daraus errechneten Gesamtbeträge je Position
- Getrennte Ausweisung von Nachträgen und Zusatzleistungen
- Verrechnung bereits geleisteter Abschlagszahlungen (bei der Schlussrechnung)
- Alle steuerlichen Pflichtangaben nach §14 UStG (Rechnungsnummer, Leistungszeitraum, USt-Ausweis usw.)
Je klarer die Rechnung aufgebaut ist, desto schneller lässt sie sich prüfen – und desto zügiger fließt Ihr Geld. Eine unübersichtliche Rechnung, die der Auftraggeber erst mühsam nachvollziehen muss, verzögert Ihre Zahlung unnötig.
Zahlungsziel und Fristen nach VOB
Ein zentraler Vorteil der Abrechnung nach VOB sind die klar geregelten Fristen. Sie unterscheiden sich zwischen Abschlags- und Schlussrechnung:
- Abschlagszahlungen sind nach VOB/B binnen kurzer Frist nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig.
- Für die Schlussrechnung hat der Auftraggeber eine bestimmte Prüffrist; erst danach wird der Betrag fällig.
- Das Zahlungsziel nach VOB beginnt immer erst mit dem Zugang einer prüfbaren Rechnung – nicht mit dem Rechnungsdatum allein.
Die konkreten Fristen können sich durch Gesetzesänderungen und die jeweils gültige Fassung der VOB/B unterscheiden. Prüfen Sie die aktuell vereinbarte Fassung Ihres Bauvertrags und ziehen Sie im Zweifel steuerlichen oder rechtlichen Rat hinzu. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Sicherheitseinbehalt bei der Rechnung nach VOB
Bei Bauleistungen ist es üblich, einen Teil der Vergütung als Sicherheit einzubehalten – etwa für die Gewährleistung. Auch dieser Sicherheitseinbehalt sollte in der VOB-Rechnung transparent ausgewiesen werden, damit der offene Restbetrag für beide Seiten klar ist. Wie Sie den Einbehalt korrekt berechnen und darstellen, erklären wir auf der Seite zum Sicherheitseinbehalt bei der Schlussrechnung.
VOB-Rechnung als E-Rechnung: XRechnung und ZUGFeRD
Gerade im Baubereich wird häufig mit öffentlichen Auftraggebern und größeren Unternehmen abgerechnet – und genau dort ist die elektronische Rechnung zunehmend Pflicht. Sie können Ihre Rechnung nach VOB auch als strukturierte E-Rechnung im Format XRechnung oder als hybride ZUGFeRD-Datei erstellen. Der Auftraggeber sieht weiterhin eine übersichtliche PDF, das System liest zusätzlich die maschinenlesbaren Daten aus.
Was die E-Rechnungspflicht für Bauunternehmen bedeutet und ab wann welche Fristen greifen, lesen Sie auf unserer Seite zur E-Rechnungs-Pflicht in Deutschland. Eine passende Komplettlösung für die Baubranche finden Sie im Rechnungsprogramm für Bauunternehmen.
Rechnung nach VOB erstellen mit XRechnungs.de
Mit XRechnungs.de erstellen Sie prüfbare Abschlags- und Schlussrechnungen, weisen Sicherheitseinbehalte sauber aus und verrechnen bereits geleistete Abschläge automatisch. Sie behalten den Überblick über offene Beträge und stellen sicher, dass jede Rechnung die nötige Struktur für eine schnelle Prüfung mitbringt – auf Wunsch direkt als XRechnung oder ZUGFeRD. So beschleunigen Sie den gesamten Abrechnungsprozess auf dem Bau.
Häufige Fragen zur Rechnung nach VOB
Wann gilt die VOB überhaupt für meine Rechnung?
Die VOB/B gilt nur, wenn sie im Bauvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung richtet sich die Abrechnung nach den Regeln des BGB-Werkvertrags. Prüfen Sie deshalb immer, was in Ihrem konkreten Vertrag steht.
Was bedeutet eine prüfbare Rechnung nach VOB?
Prüfbar bedeutet, dass der Auftraggeber die abgerechneten Leistungen und Beträge ohne großen Aufwand nachvollziehen kann. Die Rechnung folgt dem Leistungsverzeichnis, weist Mengen und Einzelpreise nachvollziehbar aus und trennt Nachträge deutlich. Erst mit einer prüfbaren Rechnung beginnt die Zahlungsfrist.
Wie hoch ist das Zahlungsziel nach VOB?
Die VOB/B sieht für Abschlags- und Schlussrechnungen unterschiedliche Fristen vor. Maßgeblich ist immer der Zugang einer prüfbaren Rechnung. Da die konkreten Fristen von der vereinbarten VOB-Fassung abhängen, sollten Sie diese im Vertrag prüfen und im Zweifel fachkundigen Rat einholen.
Gibt es ein Muster für eine Rechnung nach VOB?
Ein Muster hilft für den grundsätzlichen Aufbau, ersetzt aber nicht die individuelle Abrechnung nach Ihrem Leistungsverzeichnis. Mit einem passenden Rechnungsprogramm erstellen Sie strukturierte VOB-Rechnungen, ohne jedes Mal eine Vorlage neu anzupassen – inklusive Verrechnung der Abschläge und korrektem Umsatzsteuerausweis.
Kann ich eine VOB-Rechnung auch als E-Rechnung stellen?
Ja. Sie können Ihre Rechnung nach VOB als XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn Sie an öffentliche Auftraggeber oder Firmenkunden fakturieren, die elektronische Rechnungen verlangen.
Fazit: Prüfbar abrechnen, schneller bezahlt werden
Eine korrekte Rechnung nach VOB ist der Schlüssel zu pünktlichen Zahlungen auf dem Bau. Wer prüfbar abrechnet, die Fristen kennt und Sicherheitseinbehalte sauber ausweist, vermeidet Rückfragen und Verzögerungen. Mit XRechnungs.de erstellen Sie prüfbare Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB – auf Wunsch direkt als XRechnung oder ZUGFeRD und GoBD-konform archiviert. Beachten Sie dabei, dass dieser Beitrag allgemeine Informationen liefert und keine Rechtsberatung ersetzt.