Eine Leistung kann in Deutschland nicht steuerbar sein, wenn sich der umsatzsteuerliche Leistungsort im Ausland befindet.
Wenn Sie dieses Steuerregime in xRechnungs.de auswählen, wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet. Der entsprechende Hinweis wird automatisch in das PDF- oder XML-Dokument eingefügt.
Neue Rechnung öffnen
Öffnen Sie in der Navigation „Neue Rechnung“. Wählen Sie einen gespeicherten Kunden aus oder geben Sie die Daten eines einmaligen Empfängers ein.
Steuerregime auswählen
Öffnen Sie im Rechnungsformular das Auswahlfeld „Steuerregime“ und wählen Sie „Nicht steuerbare Leistung“.
Nach der Auswahl berechnet das System keine deutsche Umsatzsteuer. Im erzeugten Rechnungsdokument wird automatisch ein Hinweis zur nicht im Inland steuerbaren Leistung ergänzt.

Empfängerdaten prüfen
Prüfen Sie den Namen, die vollständige Anschrift und das Land des Rechnungsempfängers. Hinterlegen Sie außerdem die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn diese für den konkreten Umsatz erforderlich ist.
Rechnungsdaten und Positionen ergänzen
Ergänzen Sie Rechnungsdatum, Liefer- oder Leistungsdatum, Fälligkeitsdatum, Zahlungsbedingungen und die gewünschten Rechnungspositionen.
Prüfen Sie bei jeder Position insbesondere Bezeichnung, Menge, Einheit und Nettopreis. Die Rechnung wird ohne deutsche Umsatzsteuer berechnet.
Rechnung erstellen und validieren
- Speichern Sie die Rechnung zunächst als Entwurf.
- Prüfen Sie den Empfänger, das Land, die Rechnungspositionen und das ausgewählte Steuerregime.
- Klicken Sie auf „Rechnung erstellen“, um das PDF- oder XML-Dokument zu erzeugen.
- Klicken Sie anschließend auf „Validieren“.
Rechnung versenden
Nach erfolgreicher Validierung können Sie die Rechnung direkt aus xRechnungs.de per E-Mail versenden oder herunterladen und über Ihr eigenes E-Mail-Programm übermitteln.
Wichtig zu wissen
- „Nicht steuerbar“ bedeutet, dass der Umsatz nicht der deutschen Umsatzsteuer unterliegt.
- Eine nicht steuerbare Leistung ist nicht dasselbe wie eine steuerfreie Leistung.
- Es wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.
- Der passende Hinweis wird automatisch in das Rechnungsdokument eingefügt.
- Für Warenlieferungen in ein Drittland verwenden Sie stattdessen „Ausfuhrlieferung in ein Drittland“.
- Prüfen Sie bei grenzüberschreitenden Leistungen, ob „Nicht steuerbare Leistung“ oder „Reverse Charge“ für den konkreten Umsatz zutrifft.
- Bei Unsicherheit über den Leistungsort oder die steuerliche Behandlung wenden Sie sich an Ihre Steuerberatung.