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Skonto auf der Rechnung: richtig angeben und berechnen

Skonto auf der Rechnung: Formulierung nach UStG, Berechnung mit Beispiel, Umsatzsteuer nach § 17 UStG und Skonto in der XRechnung.

Skonto ist ein Preisnachlass für schnelles Zahlen – und einer der wenigen Rabatte, bei denen das Umsatzsteuerrecht genau hinschaut. Wenn Sie Skonto gewähren, muss das auf der Rechnung erkennbar sein. Die gute Nachricht: Ein kurzer Satz genügt. Hier erfahren Sie, wie Sie Skonto richtig formulieren, wie Sie Skontobetrag und Umsatzsteuer berechnen und wie Skonto in einer XRechnung angegeben wird.

Was ist Skonto – und was unterscheidet es von Rabatt und Bonus?

Skonto ist ein prozentualer Abzug vom Rechnungsbetrag, den Ihr Kunde nur dann vornehmen darf, wenn er innerhalb einer bestimmten Frist zahlt. Typisch sind Formulierungen wie „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, sonst 30 Tage netto“. Für Sie bedeutet das schnelleren Geldeingang, für den Kunden einen Preisvorteil.

  • Skonto: bedingter Nachlass, der nur bei fristgerechter Zahlung gilt. Ob er genutzt wird, steht beim Schreiben der Rechnung noch nicht fest.
  • Rabatt: fester Preisnachlass, etwa Mengen- oder Treuerabatt, der direkt auf der Rechnung abgezogen wird. Der Rechnungsbetrag ist dann bereits der reduzierte Betrag.
  • Bonus: nachträgliche Vergütung, meist abhängig vom Umsatz über einen Zeitraum, zum Beispiel einen Jahresbonus.

Skonto auf der Rechnung angeben: was verlangt wird

Nach § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG gehört zu den Pflichtangaben einer Rechnung auch „jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist“. Ein Skonto, das Sie vereinbart haben, muss also auf der Rechnung erkennbar sein. Die übrigen Pflichtangaben finden Sie in unserer Checkliste zu den Pflichtangaben einer Rechnung.

Die Finanzverwaltung stellt dabei keine hohen Anforderungen: Bei Skontovereinbarungen genügt eine Angabe wie „2 % Skonto bei Zahlung bis …“. Den Skontobetrag müssen Sie weder brutto noch netto in Euro ausweisen. Bewährte Formulierungen sind zum Beispiel:

  • „Bei Zahlung bis zum 27.10.2026 gewähren wir 2 % Skonto. Ohne Abzug zahlbar bis zum 16.11.2026.“
  • „Zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.“
  • „2 % Skonto bei Zahlungseingang bis 27.10.2026 (Skontobetrag 23,80 €, Zahlbetrag 1.166,20 €).“

Ein konkretes Datum ist eindeutiger als eine Frist in Tagen. Die zusätzliche Angabe von Skontobetrag und Zahlbetrag ist freiwillig, erspart Ihrem Kunden aber das Nachrechnen und vermeidet Abweichungen.

Skonto berechnen: Beispiel mit Netto, Umsatzsteuer und Brutto

Skonto wird in der Praxis meist vom Bruttobetrag der Rechnung berechnet, also vom Betrag, den der Kunde tatsächlich zahlt. Der Abzug verteilt sich anteilig auf Nettoentgelt und Umsatzsteuer:

Nettobetrag                      1.000,00 €
+ 19 % Umsatzsteuer                190,00 €
= Rechnungsbetrag (brutto)       1.190,00 €

2 % Skonto vom Bruttobetrag         23,80 €
Zahlbetrag bei Skontoabzug       1.166,20 €

Aufteilung des Skontos:
  Minderung Nettoentgelt  23,80 € / 1,19 = 20,00 €
  Minderung Umsatzsteuer  23,80 € - 20,00 € = 3,80 €

Ob Sie das Skonto vom Brutto- oder vom Nettobetrag berechnen, ist Vereinbarungssache. Das Ergebnis für die Steuer bleibt gleich: Die Umsatzsteuer mindert sich immer im Verhältnis zum geminderten Entgelt.

Umsatzsteuer nach dem Skontoabzug: § 17 UStG für beide Seiten

Zieht Ihr Kunde Skonto ab, ändert sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Nach § 17 Abs. 1 UStG sind beide Seiten betroffen:

  • Sie als Rechnungssteller berichtigen Ihre Umsatzsteuer – im Beispiel um 3,80 € – für den Voranmeldungszeitraum, in dem der Kunde mit Skontoabzug gezahlt hat.
  • Ihr Kunde berichtigt seinen Vorsteuerabzug entsprechend um 3,80 €, sofern er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Eine neue oder korrigierte Rechnung ist dafür nicht nötig: Eine Entgeltminderung durch Skonto behandelt die Finanzverwaltung als Änderung der Bemessungsgrundlage, nicht als Rechnungsfehler. Wann eine Rechnungskorrektur dagegen erforderlich ist, lesen Sie im Beitrag Rechnung korrigieren: Stornorechnung, Gutschrift und Rechnungsberichtigung. Buchhaltungsprogramme und die Steuerkanzlei erfassen den Skontoabzug üblicherweise automatisch beim Zahlungsausgleich.

Skontofrist: Wann ist rechtzeitig gezahlt?

Ob Ihr Kunde die Skontofrist eingehalten hat, richtet sich nach Ihrer Vereinbarung. Ohne klare Regel kann strittig sein, ob die Überweisung am letzten Tag genügt oder ob das Geld bis dahin auf Ihrem Konto sein muss. Formulieren Sie deshalb eindeutig, zum Beispiel „bei Zahlungseingang bis zum …“.

Zahlt der Kunde nach Ablauf der Skontofrist und zieht trotzdem Skonto ab, schuldet er den Differenzbetrag. Sie können ihn nachfordern und bei Bedarf mahnen. Akzeptieren Sie den verspäteten Abzug aus Kulanz, mindert sich die Umsatzsteuer ebenfalls nach § 17 UStG.

Typische Fehler beim Skonto

  • Skonto im Angebot oder Vertrag vereinbart, aber auf der Rechnung nicht erwähnt.
  • Unklare Frist wie „bei sofortiger Zahlung“ statt eines konkreten Datums.
  • Widersprüchliche Angaben, etwa unterschiedliche Prozentsätze in Angebot und Rechnung.
  • Umsatzsteuer nach dem Skontoabzug nicht berichtigt – dann zahlen Sie zu viel Steuer ans Finanzamt.
  • Skonto in einer E-Rechnung nur als Freitext ohne das erwartete Format angegeben, sodass das System des Empfängers es nicht automatisch auswerten kann.

Skonto bei Abschlags- und Schlussrechnungen

Ob Skonto auch für Abschlagsrechnungen gilt, hängt allein von der Vereinbarung ab. Regeln Sie deshalb ausdrücklich, ob der Skontosatz für jede Abschlagsrechnung und für die Schlussrechnung gilt, ab wann die Frist jeweils läuft und ob ein versäumtes Skonto bei einem Abschlag Auswirkungen auf die übrigen Zahlungen hat. Gerade bei Bauverträgen sind solche Klauseln häufig Streitpunkt.

Auf jeder Abschlagsrechnung mit Skonto gehört der Skontohinweis mit eigener Frist. Wie Sie Abschläge in der Schlussrechnung verrechnen, erklärt der Beitrag Abschlagsrechnung erstellen.

Skonto in der E-Rechnung (XRechnung und ZUGFeRD)

In einer E-Rechnung steht Skonto im Feld für die Zahlungsbedingungen (BT-20, „Payment terms“). Damit es maschinell auswertbar ist, sieht die XRechnung-Spezifikation der KoSIT für Skonto ein festes Format vor (Geschäftsregel BR-DE-18):

<cac:PaymentTerms>
  <cbc:Note>#SKONTO#TAGE=10#PROZENT=2.00#
</cbc:Note>
</cac:PaymentTerms>
  • Jeder Eintrag beginnt und endet mit „#“, die Segmente werden ebenfalls mit „#“ getrennt.
  • TAGE gibt die Skontofrist in Tagen an, PROZENT den Satz mit Punkt als Dezimaltrennzeichen und genau zwei Nachkommastellen.
  • Optional nennt BASISBETRAG=… einen abweichenden Betrag, auf den sich das Skonto bezieht.
  • Alles in Großbuchstaben, ohne Leerzeichen; jeder Eintrag endet mit einem Zeilenumbruch. Mehrere Skontostufen stehen in eigenen Zeilen.

Das Beispiel zeigt die UBL-Syntax; in der CII-Syntax, die auch ZUGFeRD nutzt, steht dieselbe Angabe in der Beschreibung der Zahlungsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Spezifikation der KoSIT. Ob Ihre E-Rechnung die Regeln erfüllt, können Sie mit dem kostenlosen XRechnung-Validator prüfen; erhaltene E-Rechnungen machen Sie mit dem XRechnung-Viewer lesbar.

Skonto mit XRechnungs.de

Skonto ist in allen Tarifen von XRechnungs.de enthalten. Sie erstellen Ihre Rechnungen in der Web-App und erzeugen sie als PDF, XRechnung (UBL und CII) oder ZUGFeRD. Die integrierte Validierung prüft E-Rechnungen vor dem Versand; versenden können Sie sie auch über Peppol BIS 3.0. Für die Buchhaltung übergeben Sie Ihre Rechnungen per DATEV-Export an die Steuerkanzlei.

Sie können XRechnungs.de kostenlos testen – mit bis zu 50 Dokumenten und ohne Kreditkarte. Die Tarife beginnen bei 10 € im Monat bei jährlicher Zahlung beziehungsweise 12 € bei monatlicher Zahlung und sind jederzeit kündbar; alle Details auf der Seite Preise.

Häufige Fragen zu Skonto auf der Rechnung

Muss ich den Skontobetrag in Euro auf der Rechnung angeben?

Nein. Nach Auffassung der Finanzverwaltung genügt eine Angabe wie „2 % Skonto bei Zahlung bis …“. Skontobetrag und Zahlbetrag können Sie freiwillig ergänzen.

Wird Skonto vom Netto- oder vom Bruttobetrag berechnet?

Üblicherweise vom Bruttobetrag, also vom Rechnungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer. Maßgeblich ist Ihre Vereinbarung. Steuerlich mindert sich die Umsatzsteuer in jedem Fall anteilig zum geminderten Entgelt.

Muss ich nach einem Skontoabzug die Rechnung korrigieren?

Nein. Der Skontoabzug ist eine Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG. Sie berichtigen Ihre Umsatzsteuer, Ihr Kunde seine Vorsteuer – eine neue Rechnung ist dafür nicht erforderlich.

Darf mein Kunde Skonto abziehen, wenn er zu spät zahlt?

Nein, nicht ohne Ihre Zustimmung. Nach Ablauf der Skontofrist schuldet er den vollen Rechnungsbetrag. Den zu Unrecht abgezogenen Betrag können Sie nachfordern.

Wie gebe ich Skonto in einer XRechnung an?

Im Feld für die Zahlungsbedingungen (BT-20) im Format #SKONTO#TAGE=10#PROZENT=2.00# – in Großbuchstaben, ohne Leerzeichen und mit Zeilenumbruch am Ende. Optional kann ein BASISBETRAG angegeben werden. Maßgeblich ist die aktuelle XRechnung-Spezifikation der KoSIT.

Fazit: ein Satz auf der Rechnung, zwei Korrekturen in der Buchhaltung

Wenn Sie Skonto gewähren, nennen Sie Satz und Frist auf der Rechnung – mehr verlangt das Umsatzsteuerrecht nicht. Nutzt Ihr Kunde das Skonto, berichtigen Sie Ihre Umsatzsteuer und er seine Vorsteuer, ohne dass eine neue Rechnung nötig ist. In E-Rechnungen gehört das Skonto in das strukturierte Format der XRechnung, damit es beim Empfänger automatisch verarbeitet werden kann.