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Rechnungsprogramm für die Landwirtschaft: Durchschnittssatz, Gutschriften und E-Rechnung

Rechnungsprogramm für Landwirte: 7,8 % Durchschnittssatz nach § 24 UStG, mehrere Steuersätze, Gutschriften und E-Rechnung. 14 Tage testen.

Landwirte schreiben Rechnungen an Landhandel, Gastronomie, Nachbarbetriebe, Wiederverkäufer oder Privatkunden – und erhalten von Molkerei oder Schlachthof oft eine Gutschrift statt einer Rechnung. Ein Rechnungsprogramm für die Landwirtschaft muss deshalb vor allem den Steuerstatus Ihres Betriebs richtig abbilden: den Durchschnittssatz von 7,8 % nach § 24 UStG für pauschalierende Betriebe oder 7 % und 19 % bei Regelbesteuerung.

XRechnungs.de ist eine Web-App für Rechnungen und E-Rechnungen. Sie weisen damit den Durchschnittssatz aus, kombinieren verschiedene Steuersätze auf einer Rechnung, erstellen Gutschriften und geben Rechnungen als PDF, XRechnung oder ZUGFeRD aus. Auf dieser Seite sehen Sie, was das Programm für landwirtschaftliche Betriebe leistet – und wo seine Grenzen liegen.

Was ein Rechnungsprogramm für Landwirte können sollte

  • Durchschnittssatz nach § 24 UStG auf der Rechnung ausweisen, inklusive Hinweis auf den angewandten Satz
  • Mehrere Steuersätze auf einer Rechnung, etwa 7 % für Erzeugnisse und 19 % für eine Dienstleistung
  • Gutschriften erstellen, wenn Ihr Betrieb als Abnehmer für den Lieferanten abrechnet
  • E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD für Rechnungen an Unternehmen
  • Kunden und Artikel einmal anlegen, statt Preise und Adressen jedes Mal neu einzutippen
  • Fortlaufende Rechnungsnummern und alle Pflichtangaben nach § 14 UStG
  • Übergabe der Daten an Steuerberatung oder Buchstelle, zum Beispiel per DATEV-Export

Welche Angaben eine Rechnung in der Landwirtschaft im Einzelnen braucht, erklärt der Leitfaden Rechnung schreiben in der Landwirtschaft.

Rechnungen mit Durchschnittssatz nach § 24 UStG

Betriebe, deren Gesamtumsatz im Vorjahr 600.000 € nicht überschritten hat, können ihre landwirtschaftlichen Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuern. Für die meisten Umsätze gilt derzeit ein Satz von 7,8 % (Stand: Oktober 2026), für forstwirtschaftliche Erzeugnisse 5,5 % und für bestimmte Getränke und Sägewerkserzeugnisse 19 %. § 24 Abs. 1 UStG verlangt, dass der angewandte Durchschnittssatz zusätzlich in der Rechnung steht.

In XRechnungs.de wählen Sie den Durchschnittssatz als Steuersatz Ihrer Positionen. Er erscheint auf der PDF-Rechnung und in den Daten der E-Rechnung. Eine bewährte Formulierung für den Hinweis lautet: „Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 UStG: 7,8 %“. Prüfen Sie den Satz zu jedem Jahreswechsel, denn der Gesetzgeber hat ihn in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst.

Hintergründe zu Umsatzgrenze, Vorsteuer beim Käufer und der Option zur Regelbesteuerung finden Sie im Beitrag Umsatzsteuer auf Rechnungen in der Landwirtschaft. Vor dem Versand können Sie eine E-Rechnung zusätzlich mit dem kostenlosen XRechnung Validator prüfen.

Mehrere Steuersätze auf einer Rechnung

Gerade regelbesteuerte Betriebe haben oft gemischte Rechnungen: Kartoffeln oder Eier zu 7 %, eine Dienstleistung oder ein Getränk zu 19 %. In XRechnungs.de legen Sie den Steuersatz je Position fest. Das Programm weist Entgelt und Steuerbetrag für jeden Satz getrennt aus, wie es § 14 Abs. 4 UStG verlangt.

Betreiben Sie neben der Landwirtschaft einen gewerblichen Bereich, trennen Sie die Umsätze sauber. Der Verkauf von Strom aus einer Photovoltaikanlage gehört zum Beispiel nicht zu den landwirtschaftlichen Umsätzen und fällt nicht unter den Durchschnittssatz. Ob Sie das mit getrennten Positionen oder als eigene Firma abbilden, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.

Hofladen und Direktvermarktung

Im Hofladen verkaufen Sie meist an Privatkunden. Ihnen müssen Sie in der Regel keine Rechnung ausstellen. Wünscht ein Kunde trotzdem einen Beleg, genügt bis 250 € brutto eine Kleinbetragsrechnung mit verringerten Pflichtangaben. Beliefern Sie dagegen Gastronomie, Kantinen oder Wiederverkäufer, brauchen Sie eine vollständige Rechnung – und an inländische Unternehmen künftig eine E-Rechnung.

Für Barverkäufe an der Ladentheke ist ein Kassensystem zuständig; XRechnungs.de ersetzt keine Kasse. Ein ausgefülltes Beispiel für einen Hofladen-Beleg finden Sie in der Rechnungsvorlage für die Landwirtschaft.

Gutschriften: wenn der Abnehmer abrechnet

In der Landwirtschaft rechnen häufig die Abnehmer ab: Molkereien, Schlachtbetriebe oder Erzeugergemeinschaften erstellen eine Gutschrift, und Sie prüfen Mengen, Preise und Steuersatz. Kaufen Sie selbst bei anderen Betrieben ein und haben mit dem Lieferanten vereinbart, dass Sie abrechnen, erstellen Sie die Gutschrift in XRechnungs.de.

  • Das Gutschriftverfahren muss vorher mit dem Lieferanten vereinbart sein.
  • Das Dokument trägt die Bezeichnung „Gutschrift“ und enthält alle Pflichtangaben einer Rechnung.
  • Ist der Lieferant pauschalierender Landwirt, gehört sein Durchschnittssatz auf die Gutschrift.

Nicht zu verwechseln ist das mit der umgangssprachlichen „Gutschrift“ zur Korrektur einer eigenen Rechnung. Dafür gibt es in XRechnungs.de die Stornorechnung.

E-Rechnung für landwirtschaftliche Betriebe

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können – auch Betriebe im Nebenerwerb. Ausstellen müssen Sie E-Rechnungen an inländische Unternehmen ab 2027, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 € lag, sonst ab 2028. Eine Ausnahme für pauschalierende Landwirte gibt es nicht. Rechnungen an Privatkunden und Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind von der Pflicht nicht betroffen.

Mit XRechnungs.de erstellen Sie E-Rechnungen als XRechnung (UBL und CII) oder ZUGFeRD und können sie auch über Peppol versenden und empfangen. E-Rechnungen von Lieferanten öffnen Sie mit dem kostenlosen XRechnung Viewer. Alle Fristen im Überblick: E-Rechnungspflicht in Deutschland.

Was XRechnungs.de für Ihren Betrieb bietet

  • Web-App im Browser, ohne Installation
  • Angebote, Lieferscheine und Rechnungen; Angebote und Lieferscheine lassen sich in Rechnungen umwandeln
  • Durchschnittssatz nach § 24 UStG sowie 7 % und 19 % – auch gemischt auf einer Rechnung
  • Gutschriften, Stornorechnungen und Mahnungen
  • E-Rechnungen als XRechnung (UBL und CII) und ZUGFeRD, Versand und Empfang über Peppol
  • Kunden und Artikel anlegen, auch per CSV-Import
  • DATEV-Export für Steuerberatung oder Buchstelle
  • Weitere Benutzer mit Rollen einladen, etwa für Familienmitglieder im Betrieb oder die Steuerberatung
  • Wiederkehrende Rechnungen ab dem Tarif Pro
  • Datenspeicherung in Deutschland

Führen Sie neben dem Hof weitere Unternehmen, etwa einen gewerblichen Betrieb, können Sie diese gegen Aufpreis im selben Konto verwalten – mehr dazu im Rechnungsprogramm für mehrere Firmen.

Was XRechnungs.de nicht ist: eine Agrar-Komplettsoftware mit Ackerschlagkartei, Tierbestand oder Buchführung. Das Programm kümmert sich um Ihre Belege; die Buchführung bleibt bei Ihnen, Ihrer Buchstelle oder Ihrer Steuerberatung.

Preise und Testphase

Sie können XRechnungs.de 14 Tage lang testen – mit bis zu 50 Dokumenten und ohne Kreditkarte. Danach wählen Sie einen Tarif, der jederzeit kündbar ist:

  • Starter: 12 € pro Monat, bei jährlicher Zahlung 10 € pro Monat
  • Pro: 24 € pro Monat, bei jährlicher Zahlung 20 € pro Monat – inklusive wiederkehrender Rechnungen

Einen dauerhaft kostenlosen Tarif gibt es nicht. Alle Tarife, Limits und Zusatzoptionen finden Sie auf der Preisseite.

So starten Sie mit XRechnungs.de

  1. Konto anlegen und Betriebsdaten eintragen: Name, Anschrift, Steuernummer und Bankverbindung.
  2. Steuersätze festlegen: Durchschnittssatz bei Pauschalierung oder 7 % und 19 % bei Regelbesteuerung.
  3. Kunden und Artikel anlegen, etwa Ihre Abnehmer und Ihre Erzeugnisse mit Preis und Einheit.
  4. Die erste Rechnung oder Gutschrift erstellen und als PDF, XRechnung oder ZUGFeRD ausgeben.
  5. Die Daten am Monatsende per DATEV-Export an Ihre Steuerberatung oder Buchstelle übergeben.

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Häufige Fragen

Kann ich mit XRechnungs.de Rechnungen mit dem Durchschnittssatz von 7,8 % schreiben?

Ja. Als pauschalierender Betrieb weisen Sie den Durchschnittssatz nach § 24 UStG direkt auf der Rechnung aus, auch in der E-Rechnung. Ergänzen Sie den Hinweis „Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 UStG: 7,8 %“, damit der angewandte Satz für den Empfänger eindeutig ist.

Kann eine Rechnung 7 % und 19 % Umsatzsteuer gleichzeitig enthalten?

Ja. Sie legen den Steuersatz je Position fest. Entgelt und Steuerbetrag werden für jeden Steuersatz getrennt ausgewiesen, so wie es das Umsatzsteuergesetz verlangt.

Kann ich mit XRechnungs.de Gutschriften erstellen?

Ja. Wenn Sie als Abnehmer für Ihren Lieferanten abrechnen, erstellen Sie eine Gutschrift mit allen Pflichtangaben und der Bezeichnung „Gutschrift“. Das Gutschriftverfahren müssen Sie vorher mit dem Lieferanten vereinbaren. Rechnet ein pauschalierender Betrieb ab, gehört auch sein Durchschnittssatz auf die Gutschrift.

Brauche ich für den Hofladen zusätzlich eine Kasse?

Für Barverkäufe an der Ladentheke ja. XRechnungs.de ist ein Rechnungsprogramm und ersetzt kein Kassensystem. Sinnvoll ist es für Rechnungen an Gastronomie, Wiederverkäufer, Kantinen oder Firmenkunden und für Kunden, die ausdrücklich eine Rechnung wünschen.

Ab wann müssen landwirtschaftliche Betriebe E-Rechnungen ausstellen?

Empfangen müssen alle Betriebe E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen müssen Sie E-Rechnungen an inländische Unternehmen ab 2027, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 € lag, sonst ab 2028. Eine Ausnahme für pauschalierende Landwirte gibt es nicht. Rechnungen an Privatkunden und Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind nicht betroffen.

Ersetzt XRechnungs.de eine Agrarsoftware oder die Buchführung?

Nein. XRechnungs.de ist für Angebote, Lieferscheine, Rechnungen, Gutschriften und E-Rechnungen gedacht. Ackerschlagkartei, Tierbestand oder die Buchführung übernimmt es nicht. Ihre Rechnungsdaten übergeben Sie per DATEV-Export an Steuerberatung oder Buchstelle.

Gibt es XRechnungs.de kostenlos?

Einen dauerhaft kostenlosen Tarif gibt es nicht. Sie können XRechnungs.de 14 Tage lang mit bis zu 50 Dokumenten und ohne Kreditkarte testen. Danach beginnen die Tarife bei 10 € pro Monat bei jährlicher Zahlung.

Fazit

Ein gutes Rechnungsprogramm für die Landwirtschaft bildet den Steuerstatus Ihres Betriebs korrekt ab: Durchschnittssatz bei Pauschalierung, 7 % und 19 % bei Regelbesteuerung, dazu Gutschriften und ab 2027 oder 2028 E-Rechnungen an Unternehmen. XRechnungs.de deckt diese Fälle ab, ohne Sie in eine komplette Agrarsoftware zu zwingen. Testen Sie es 14 Tage lang mit bis zu 50 Dokumenten und ohne Kreditkarte: jetzt kostenlos testen.